Vertragsbedingungen zur Unterbringung von Hunden

  1. Die Hundepension verpflichtet sich den Hund artgerecht in dem Pensionsgebäude mit angrenzendem Freilauf unterzubringen und zu versorgen. Benötigt ihr Hund im Unterbringungszeitraum Futter, so ist dies in ausreichender Menge vom Hundebesitzer mitzubringen. Frisches Wasser wird bereitgestellt. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzugeben und wieder abzuholen.
  2. Der Preis liegt bei der Kurzzeitbetreuung (bis 7 Tage) bei 27 € pro 24 Stunden. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen liegt der Preis bei 25 € pro 24 Stunden.
    Folgende Zuschläge gibt es bei:
    o Samstag / Sonntag: + 2 € / Tag (bei Abholung nach 8 Uhr)
    o Feiertag: + 5 € (bei Abholung nach 8 Uhr)
    o Hunde unter 18 Monate + 5 € pro 24 Stunden
    o unkastrierte Rüden + 2 € pro 24 Stunden
    o Heizen von 01.10. – 31.03. 3 € pro 24 Stunden
    0 Barfen 2 € pro 24 Stunden
    => Bei mehreren Hunden aus einem Haushalt ist der Preis auf Anfrage
  3. Bei Überschreitung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer ist der Hundebesitzer verpflichtet, dies der Hundepension mitzuteilen. Bei Nichtabholung des Hundes hat die Hundepension die Möglichkeit den Hund in ein Tierheim abzugeben. Die Kosten sind vom Hundebesitzer zu tragen.
  4. Der Hundebesitzer verpflichtet sich, dass sein Hund ausreichend geimpft und entwurmt ist. Der Impfpass ist mitzubringen. Bei geringsten Anzeichen von Krankheiten oder bei Unfällen, die während der Pflegezeit auftreten, werden wir sofort einen Tierarzt konsultieren. Unser Haustierarzt ist Dr. Blumenstock in Satteldorf-Gröningen. Nur bei spezifischen Krankengeschichten werden wir Ihren im Meldeblatt genannten Tierarzt konsultieren. Die Tierarztrechnung wird vom Tierarzt an den Hundebesitzer gestellt. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundebesitzer dieses Hundes ebenso die dadurch entstandenen Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
  5. Der Hundebesitzer verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension sein Aufenthaltsort oder ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, so dass wir den Hundebesitzer bzw. den Ansprechpartner auch tatsächlich jederzeit erreichen können. Der Hundebesitzer wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
  6. Sollte der zu betreuende Hund durch aggressives oder zerstörerisches Verhalten auffällig werden, so ist dieser unverzüglich abzuholen. Ist eine Abholung seitens des Hundebesitzers, oder einer vom Hundebesitzer beauftragten Person nicht möglich, so wird der Hund separat und getrennt von den anderen Hunden untergebracht. Die Unterbringungskosten erhöhen sich ab diesem Tag um 5 € pro 24 Stunden.
  7. Sollte es zu einer Beißerei unter den Hunden kommen, werden diese selbstverständlich unverzüglich getrennt, und im Falle einer Verletzung tierärztlich behandelt. Die Tierarztkosten werden dem Hundebesitzer des jeweiligen anderen Hundes zugestellt, so dass sie selbst über ihre Haftpflichtversicherung diese gelten machen können.
  8. Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Hundebesitzer ist auf die Höhe unserer Zäune hingewiesen worden. Der Hundebesitzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird.
  9. Durch den Hund verursachte Personen – oder Sachschäden, während des Aufenthaltes gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
  10. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  11. Termine für Abgabe bzw. Abholung des Hundes sind zuvor gemeinsam abzusprechen. Selbstverständlich sind wir an 7 Tagen in der Woche für Ihre(n) Vierbeiner da. Da ich den Betrieb allerdings alleine führe, kann es sein, dass ich stundenweise nicht anwesend bin.
  12. Sobald der Vertrag ausgefüllt bei mir eingegangen ist UND von mir bestätigt wurde (Email/WhatsApp), gilt der Pensionsplatz als reserviert. Es gelten folgende Stornogebühren:
    a. Bei Anmeldung eines Feriengastes ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig. Sollte die Anzahlung nicht oder zu spät geleistet werden, gilt der Termin als nicht reserviert und steht anderen Gästen zur Verfügung.
    b. Die Anzahlung erfolgt entweder in bar oder per Überweisung innerhalb 5 Werktagen.
    c. Der Restbetrag erfolgt am Ankunftstag und ist in bar oder vorherige Überweisung zu entrichten.
    d. Bei Vertragsrücktritt bis 3 Wochen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes hat der Hundebesitzer 20% der Unterbringungskosten als Entschädigung zu bezahlen.
    e. Bei Vertragsrücktritt bis 2 Wochen vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes hat der Hundebesitzer 50% der Unterbringungskosten als Entschädigung zu bezahlen
    f. Bei einem Vertragsrücktritt innerhalb von 1 Woche vor Beginn des vereinbarten Betreuungszeitraumes hat der Hundebesitzer 70% der Unterbringungskosten als Entschädigung zu bezahlen.
    g. Bei Vertragsrücktritt weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungszeitraumes bzw. Nichtanreise ohne Stornierung muss der Hundebesitzer die gesamten Kosten der Betreuung als Ausfallentschädigung bezahlen.
    h. Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn der Hund vorzeitig abgeholt wird
  13. Der Hundebesitzer erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial oder ähnlichen Aufzeichnungen seines Hundes, die während des Aufenthaltes entstanden sind, an uns abtritt.